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Weihnachten-Forum.de Forum rund um Weihnachten (Weihnachtsgedichte, Geschenkideen, Bastelvorlagen, Weihnachtslieder, etc.)
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Fakten über Weihnachten - schon gewusst? |
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Ungefähr im Jahre 1920 kamen dann die ersten Adventskalender mit Türchen zum Öffnen auf den Markt, eben so wie wir sie heute kennen und lieben. Zu Nazizeiten waren Weihnachtskalender verboten, aber schon 1946 kamen bereits die ersten Advents-Kalender nach dem 2. Weltkrieg heraus. Es wird übrigens gemunkelt, dass es dann bereits im Jahr 1926 mit Schokolade gefüllte Weihnachts-Kalender gab! Die Idee zum Advents-Kalender ist aber ganz nebenbei schon viel älter - 1839 ist die Jahreszahl, die allgemein überliefert wird als "Geburtsstunde der Idee zum Weihnachtskalender".
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Es sind nur noch
Tage bis Heiligabend - dann ist Weihnachten!
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Autor |
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Weihnachtsfrodschi superwichtiger-Rentier-Lenk-Wichtel
Datum der Anmeldung: 12.11.2006 Beiträge: 168 Wohnort: in der Nähe des schwimmenden Weihnachtsmarktes
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Geschrieben am: 15.01.2007, 19:28 Titel: Ein Unglück kommt selten allein - oder ich brauch mal gaaanz
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.... dringend Eure Daumen (alle die ihr auftreiben könnt)
ich wieß, nachdem ich jetzt heute sooooo ein schönes Wichtelpäckchen bekommen habe, dürfte ich eigentlich nicht rumjammern, aber bei mir brennt's und das gewaltig.
Also, wo soll ich den Anfang machen ?
1. der Mietvertarg für das Haus, in dem wir wohnen läuft zum 31.01 aus, dann wollen die Vermieter selbst rein, da sie dann in Rente gehen.
Wir haben auch ein total schönes Haus in dem wir mit Kind, Hund und Katzen genug Platz hätten, jetzt ist es allerdings so, dass der Vermieter anfängt rumzuzicken
a) ich will ne Bestätigung, dass die Miete immer pünktlich bezahlt wurde - hat er bekommen, sogar von 2 Vermietern.
dann heißt es plötzlich
b) es gibt noch einen anderen Interessenten, der sich das Haus anschauen will, etc.
Wir müssen in 2 Wochen hier raus und haben keine Alternative, da wir uns auf diesen Vermieter verlassen haben, ich seh mich schon mit Hab und Gut und Kind unter der
2. ist dann auch gleich das Auto kaputt gegangen (Zahnriemenriss) und die Reperatur kann sich eine Weile hinziehen, das das ganze Wohl ein bißchen komplizierter ist.
Also selbst wenn wir ein weiteres Angebot hätten, könnten wir es uns gar nicht anschauen, weil wir hier auf dem platten Land leben und alles ewig weit auseinander liegt und die Busverbindung ech bescheiden ist.
Ohne Auto bist du in Ostfriesland aufgeschmissen.
Tja und
3.) kommt dann das Schlimmste :
Mein Papa hatte vor 4 Tagen zwei Herzinfarkte hintereiander und jetzt auch noch eine Lungenentzündung und liegt im Saarland auf der Intensivstation und ich kann wegen diesem ganzen Mist hier nicht weg !
Ich gerate hier gaaaaaaanz langsam in Panik
und ich brauch mal ganz dringend alle eure Daumen, damit das hier einigermassen klappt.
Ich dreh hier noch sonst durch
liebe Grüße
Tanja |
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xmas-Dream Big-Boss-Chef-Wichtel (Spezialrang)
Datum der Anmeldung: 12.09.2005 Beiträge: 1198 Wohnort: Zwischen Abendrot und Morgenrot...Quatsch: Baden-Württemberg Nähe Stuttgart
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Geschrieben am: 15.01.2007, 19:46 Titel: Ich drück dir alle 10 Daumen, menno.
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und wenn ich mehr hätte noch mehr, Tanja
Mobilität: frag in der Werkstatt, ob du für "Haus anschaun" ein Auto kriegen kannst. Das machen beinahe alle Werkstätten. Dann bist du für ein paar Euro wieder mobil, zumindest auf Zeit.
Haus: Ist nicht schön dass da jetzt noch andere Interessenten auftauchen. Red mit dem Vermieter. Sag, du hast dich drauf verlassen. Also, ich garantier, dass duc sicher nicht unter der Brücke leben mußt.
Der kranke Vater: muß wohl jetzt warten. Das hört sich kalt an, ich weiß. Aber erst einmal mußt du klar werden, was aus Dir wird. Ich denke, das wollte dein Vater bestimmt auch so.
Und nicht in Panik geraten, Tanja. Wir sind alle da! |
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cillyiris superwichtiger-Rentier-Lenk-Wichtel
Datum der Anmeldung: 24.12.2005 Beiträge: 369 Wohnort: Oldenburg
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Geschrieben am: 15.01.2007, 20:14 Titel: auch von mir alle 10 Daumen
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Bei soviel Pech kann das jetzt nur noch bergauf gehen
Vielleicht auch ein Freund oder Nachbar, der euch ein Auto leihen könnte, wenn ihr eine Wohnung angucken müsstet.
Seit ihr Rechtschutzversichert? So kurzfristig mit nem anderen Mieter *drohen* das kann eigentlich nicht mit rechten Dingen zugehen. vielleicht hilft eine zarte Drohung eines Rechtsanwaltes.
Ich bin schon seit ner Zeit im Mieterschutzbund. Die helfen auch in so einem Fall. |
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elektrifix1 superwichtiger-Rentier-Lenk-Wichtel
Datum der Anmeldung: 05.12.2006 Beiträge: 372 Wohnort: Weihnachtsstadt des Nordens (S-H)
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Geschrieben am: 15.01.2007, 22:44 Titel: ((((((Tanja)))))wenn Du magst!
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Oh geht ja auch gut los bei Dir!!!!
ich schließe mich den Worten von Harald an!
Normalerweise hat jede Werkstatt nen Leihwagen für Notfälle stehen!( Falls ihr den Wagen immer dahin bringt würde ich auch mal fragen seit wann der Zahnriemen denn nicht gewechselt wurde??? Denn da gibt es Turnusmäßige Wechselauflagen vom Hersteller!- wenn die das versemmelt haben were die freundlicher wetten!?)
Haus- also für mich hört(liest) sich das wie Preispoker! - Auch bei Eigenbedarf kann der gute Vermieter Dich nicht innerhalb von 14 Tagen vor die Tür setzen!!! Da gibt es Fristen! Und es gibt HILFE!! Wenn Du da mehr info brauchst schreib mir mal ne PN!- Arbeite ja im Sozialbereich und im selben Bundesland wie Du und so ein klein bisserl was hab ich dann auch schon hinbekommen!
Zu Deinem Vater: Ich weiß Ihr werdet es schaffen! irgendwie!
Ich wünsche Euch ganz viel Kraft und MUT und Zuversicht!
LG Markus |
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Steh Vieh unentbehrlicher-Organisations-Wichtel
Datum der Anmeldung: 12.11.2006 Beiträge: 87 Wohnort: Nähe Kassel
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Geschrieben am: 16.01.2007, 09:04 Titel: Ein Unglück kommt selten allein - oder ich brauch mal gaaanz
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Ach Tanja,
das ist Stress pur.
In einer solchen Situation meint man, es kann nicht schlimmer kommen.
Es wird alles gut gehen. Auch ich drücke euch alle meine Daumen!!!
Laß dich nicht unterkriegen.
Vielleicht läßt du dich wirklich mal von Markus beraten. Nur für den Fall!
Ich denke an dich und deine Familie und wünsche auch deinem Vater baldige Genesung!!
Liebe Grüße
Steffi |
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Schreibmaus Daggi superwichtiger-Rentier-Lenk-Wichtel
Datum der Anmeldung: 08.12.2006 Beiträge: 1817 Wohnort: Springe Bennigsen
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Geschrieben am: 16.01.2007, 10:04 Titel: Ein Unglück kommt selten allein - oder ich brauch mal gaaanz
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Liebe Tanja, fühl Dich zu allererst erstmal morgentlich gedrückt. Das Jahr 2007 fängt ja scheiden an.
Nur kurz, wie hast Du herausbekommen, von wem das Paket stammt? Schön, dass euch der Inhalt erfreut und der Bär fährt bestimmt für sein Leben gern Zug.
Natürlich bekommst Du alle meine Daumen. Wir müssen doch zusammenhalten und moralische Unterstützung geben.
Gute Besserung für Deinen Vater. Herzinfakt und Lungenentzündung. Kann mir vorstellen, welche Angst Du um ihn hast. Dennoch ist er im Krankenhaus gut aufgehoben und so schmerzlich es derzeit ist,nicht an seiner Seite sein zu können, wird er wissen, wie sehr Du an ihn denkst. Er hätte Verständnis dafür, dass ihr in der derzeitigen Situation nicht einfach alles stehen und liegen lassen könnt.
Mit dem PKW, das ist ärgerlich, aber, wie Harald und Markus schon gesagt haben, ein Problem, welches sich am leichtesten lösen lassen könnte. Durch Leihwagen oder freundschaftliche oder nachbarliche Hilfe werdet ihr dies schon hin bekommen.
Viel schlimmer findet ich die Geschichte mit dem haus und mich welchen scheinbar üblen Methoden der Vermieter zu Gange zu sein scheint.
Frage: War das Nichtverlängern des Vertrages im letzten Jahr vom Vermieter angesprochen worden. War es ein befristeter Mietvertrag von vorn herein?
Denn wenn er nicht befristet war, verlängert er sich automatisch um ein Jahr, es sei denn ihr oder der Vermieter würden mindestens 6 Monate vorher eine Nichtverlängerung schriftlich festlegen.
Hat er euch fristgerecht schriftlich gekündigt und wie lange wohnt ihr dort schon? Welche Kündigungszeiten sind in eurem Vertrag verankert?
Hab mal nen bisschen was rausgesucht. Vielleicht ist es hilfreich.
Ordentliche Kündigung
Kündigungsgrund: Eigenbedarf
Wann kann der Vermieter wegen Eigenbedarfs das Wohnungsmietverhältnis kündigen?
Der Vermieter kann das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn er die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Vgl. § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB. In diesem Zusammenhang muß der Vermieter im Kündigungsschreiben die Person angeben, für die er die Wohnung benötigt und einen konkreten Sachverhalt darlegen, auf den er das Interesse dieser Person an der Wohnung stützt.
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe
Rechtsentscheid
Wohnungswirtschaft und Mietrecht 1989, S. 483
Bayerisches Oberstes Landesgericht Rechtsentscheid
Wohnungswirtschaft und Mietrecht 1986, S. 50
Muß der Vermieter den Eigenbedarf im Kündigungsschreiben begründen?
Ja, die Eigenbedarfskündigung muß begründet werden. Die Wirksamkeit der Kündigung wegen Eigenbedarfs ist also davon abhängig, dass der Vermieter im Kündigungszeitpunkt den geltend gemachten Eigenbedarf nachweisen kann. Vgl. § 573 Abs. 3 BGB.
Quelle: Landgericht Koblenz
Wohnungswirtschaft und Mietrecht 1976, S. 98
In welchen Fällen gelten für den Vermieter längere Kündigungsfristen?
Für den Vermieter gelten längere Kündigungsfristen, umso länger der Mieter die Wohnung bewohnt. Die dreimonatige Kündigungsfrist gilt bei einer Mietzeit von bis zu 5Jahren. Bei einer Mietzeit von 5 bis 8 Jahren beträgt die Kündigungsfrist 6 Monate, bei einer Mietzeit ab 8 Jahren beträgt die Kündigungsfrist 9 Monate. Vgl. § 573c Abs. 1 BGB.
Reicht es aus, wenn der Vermieter in seiner Begründung lediglich ankündigt, "er benötige die Wohnung dringend für die eigene Nutzung"?
Nein Vom Vermieter kann verlangt werden, dass er mitteilt, wie er seinen gewöhnlichen und regelmäßigen Wohnbedarf deckt und warum er künftig ausgerechnet in der bisherigen Mieterwohnung wohnen will.
Eine Kündigung muss alle notwendigen Angaben enthalten. Fehlen sie, ist die ganze Kündigung unwirksam.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Mündliche Kündigungen sind unwirksam.
Alle Eigentümer unterschreiben eigenhändig. Ein Telegramm gilt nicht, weil die Unterschrift fehlt.
Ist der Mietvertrag mit mehreren Personen (Ehepaaren, Lebensgefährten etc.) geschlossen, wird die Kündigung an alle Beteiligten ausgesprochen.
Das Gesetz erkennt nur denjenigen als Vermieter an, der im Grundbuch steht. Er kann dem Mieter also erst kündigen, wenn er im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist.
Das Gesetz erkennt nur denjenigen als Vermieter an, der im Grundbuch steht. Er kann dem Mieter also erst kündigen, wenn er im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist.
Der Kündigungsgrund muss ausführlich und konkret dargestellt werden. Der Mieter muss aus der Beschreibung erkennen, ob er sich gegen die Kündigung wehren kann. Fehlt der Grund, ist die Kündigung unwirksam. Auch nachgeschobene Gründe machen sie nicht wirksam. Stützen zusätzliche Gründe den Eigenbedarf, die erst nach dem Ausspruch der Kündigung entstanden sind, können sie nachgereicht werden.
Die Kündigung muss den Namen der Person, für die die Wohnung benötigt wird, enthalten.
Sonderfall
Hat der auf Eigenbedarf pochende Vermieter eine leer stehende Wohnung im selben Haus oder der selben Wohnanlage, muss er sie dem Mieter innerhalb der Kündigungsfrist anbieten. Sind im Vertrag längere Fristen vereinbart, müssen diese auch beachtet werden.
Und zum dem Fall, dass ihr ein anderes Haus in Aussicht haben könntet:
Ist dem Vermieter bekannt, dass ihr aus dem anderen haus raus müsst?
Das ist nämlich nichts weiter, als dass er den Preis hochtreiben will.
Mit einem eventuellen Nebeninteressenten versucht er euch scheinbar nur unter Druck zu setzten.
So nah dem Motto: Die brauchen das Haus, also mal den "Marktwert" steigern. Angebot und Nachfrage.....
Sehr mies.
Du solltest Dir ggf. professionelle Hilfe holen, damit ihr euch zur Wehr setzen könnt.
Mieterverein oder einen Anwalt, der sich auf Mietrecht versteht.
Was für Sorgen für den Jahresanfang.
Ganz festdrückende Forumsdaumen und Rat und verbale Unterstützung sei Dir gewiss.
LG
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